Rechtsanwalt
Thomas Lerche

Medizinrecht / Arzthaftung

Arzthaftungsrecht

Die Aufklärungspflicht des Arztes bezieht sich auch auf die Darstellung von Behandlungsalternativen mit unterschiedlichen Belastungen für den Patienten oder wesentlich unterschiedlichen Risiken und Erfolgschancen.

Tipp!!