SGB XII
- Das BSG hat am 27.05.2014 - B 8 SO 1/13 R - Zinserhebungen im Rahmen von Darlehensgewährungen nach § 91 SGB XII, z. B. wegen nicht verwertbaren Vermögens, durch einseitigen Verwaltungsakt für rechtsunwirksam erklärt!
Tipp !!
Alle Zinserhebungen durch Verwaltungsakt ab 01.01.2010 sind rechtswidrig und die Zinsen im vollem Umfang an die Betroffenen zurückzuerstatten. Der Antrag muss bis spätestens 31.12.2014 gestellt werden, weil sonst erst Zinsen seit 2011 zurückerstattet werden müssen.
Hartz IV
Tipp!!
Widerspruch und Klage erheben und ggf. auch die Zulassung der Berufung beantragen (wenn
der Berufungsstreitwert von 750,00 EUR nicht erreicht wird).
- Aufhebungs- und Erstattungsbescheide wegen Überzahlung, müssen "hinreichend
bestimmt", d. h. aus sich heraus nachvollziehbar sein (§ 33 SGB X), ohne auf
komplizierte Rückrechnung oder gar der Entschlüsselung von "Änderungsbescheiden"
verwiesen zu werden.
Tipp!!
Widerspruch einlegen und klagen, wenn der Widerspruchsbescheid nicht aus sich heraus
verständlich ist.
- Aufhebungs- und Erstattungsbescheide gegen Minderjährige hat das BSG für rechtswidrig erklärt, auch wenn das Kind später volljährig geworden ist (BSG vom 07.07.2011 - B 14 AS 153/10 R)
Tipp!!
Anträge nach § 44 SGB X auf Aufhebung derartiger Bescheide stellen. Leistungen erhält aber seit 01.01.2011 nur noch für 1 Jahr rückwirkend, also noch für Leistungen ab 01.01.2010, wenn der Antrag bis 31.12.2011 gestellt wird. Das gilt auch für Überprüfungsanträge für falsche (bestandskräftige) Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheide.